Schengenraum

SchengenraumSchengen-Raum, Schengen Area oder Schengen-Gebiet, häufig auch Schengen-Zone, bezeichnet vor allem in der Umgangssprache die Gemeinschaft der Staaten, unter denen systematische Personengrenzkontrollen nicht mehr stattfinden. Eine sog. Schengenraum-Definition gibt es nicht, da der Schengenraum ein umgangssprachlicher Begriff ist.

Schengenraum-Länder

Die sog. Schengenraum-Länder bzw. Mitglieder des Schengener Abkommens sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Es handelt sich somit um alle EU-Staaten, mit Ausnahme von Bulgarien, Rumänien und Zypern. Zuzüglich zu den genannten EU-Mitgliedsländern gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengen-Staaten.

EU-Außengrenze und der Schengenraum

Ist der Schengenraum gleichbedeutend mit der EU-Außengrenze? Nein, denn es gibt sowohl Länder der EU, die das Schengener Abkommen nicht erfüllen, als auch Nicht-EU-Staaten, die sich wiederum an die Schengen-Abmachungen halten und somit als Teil des Schengenraums gelten.

Schengenraum-Karte:
Die Staaten des Schengener Abkommens und die Schengen-Außengrenze

 

Schengenraum - Karte der Schengenraum Länder

 

Schengenraum-Länder - Vollanwenderstaaten
Nicht-EU-Schengenmitglieder (EFTA)
Zukünftige Schengen-Mitglieder
Kooperierende Staaten

 

Das grenzenlose Europa und der Schengenraum

Was am 14. Juni 1985 mit dem ersten Schengener Abkommen seinen Anfang nahm, entwickelte sich über die Jahrzehnte hinweg zu einem der stärksten Binnenmärkte der Welt. Im sogenannten Schengenraum finden sich derzeit 27 Staaten, die sich auf den Wegfall von Personengrenzkontrollen verständigt haben. Gemeinsam bilden sie eine Gemeinschaft, die sich einem ungehinderten Personen- und Warenverkehr verschrieben hat.

Was genau ist der Schengenraum?

Der Schengenraum ist ein umgangssprachlicher Begriff. Er bezeichnet eine europäische Gemeinschaft aus derzeit 27 Ländern, in der keine Personengrenzkontrollen durchgeführt werden. Zoll- und Warenverkehrskontrollen sind nach wie vor möglich. Der Begriff Schengenraum geht auf ein Abkommen zurück, das in seiner ersten Form am 14. Juni 1985 im luxemburgischen Ort Schengen unterzeichnet wurde. Es hatte den Wegfall der Binnengrenzkontrollen in (West-)Europa zum Hauptgegenstand.

Erstmals rechtlich eingeordnet wurde der Schengenraum 2010 und 2016, als er in Visa-Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und kleineren Drittstaaten folgendermaßen definiert wurde:

  • Raum ohne Binnengrenzen, der das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Union mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands umfasst, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden.

Allerdings erstreckt sich der Schengenraum mittlerweile auch auf Länder, die nicht Mitgliedsstaaten der EU sind. Und auch die nationalen Grenzen sind keineswegs weggefallen, so dass eine heutige Definition für den Schengenraum in etwa so lauten könnte:

  • Raum ohne systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen derjenigen Staaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, mit Ausnahme der ausgeschlossenen Teile des Hoheitsgebiets eines Staates.

Welche Länder gehören zum Schengenraum und seit wann?

Wenn man den Wegfall von Personengrenzkontrollen als Merkmal für den Schengenraum betrachtet, gehören aktuell 27 Länder und Staaten dem Schengenraum an:

  • Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien (seit 26. März 1995)
  • Italien (seit 26. März 1997),
  • Österreich (seit 1. Dezember 1997),
  • Griechenland (seit 26. März 2000),
  • Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden (seit 25. März 2001),
  • Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (seit 21. Dezember 2007),
  • Schweiz (seit 12. Dezember 2008 bei den Landgrenzen und 29. März 2009 bei den Luftgrenzen),
  • Liechtenstein (seit 19. Dezember 2011),
  • Kroatien (Landgrenzen seit 1. Januar 2023, Luftgrenzen seit 26. März 2023)

Bestimmte Staatsgebiete sind vom Schengenraum ausgenommen. Dazu gehören:

Die außereuropäischen Überseegebiete Frankreichs, die Überseeregionen der Niederlande, die spanischen Städte Ceuta und Melilla an der afrikanischen Nordwestküste, der Berg Athos in Griechenland, die zu Dänemark gehörigen Färöer-Inseln sowie Grönland und das norwegische Svalbard in Spitzbergen.

Folgende EU-Staaten gehören derzeit nicht dem Schengenraum an: Bulgarien, Rumänien und Zypern.

Das Schengener Abkommen

Das Schengener Übereinkommen wurde nach dem kleinen luxemburgischen Ort Schengen benannt, der unmittelbar am Dreiländereck an der Grenze zu Frankreich und Deutschland liegt. Die Schengen-Zusammenarbeit begann als Initiative mehrerer Regierungen und ist inzwischen Teil des EU-Rechts.

Juni 1985
Unterzeichnung des Schengener Übereinkommens durch Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande

Juni 1990
Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens durch Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande

März 1995
Inkrafttreten des Übereinkommens und Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien (Portugal und Spanien unterzeichneten das Übereinkommen im Juni 1991)

Oktober 1997
Abschaffung der Kontrollen an der Grenze zu Italien (Unterzeichnung des Übereinkommens im November 1990)

Dezember 1997
Abschaffung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich (Unterzeichnung des Übereinkommens im April 1995)

Mai 1999
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rechtsrahmen der Europäischen Union durch den Vertrag von Amsterdam

Januar 2000
Abschaffung der Kontrollen an der Grenze zu Griechenland (Unterzeichnung des Übereinkommens im November 1992)

März 2001
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden (Unterzeichnung des Übereinkommens im Dezember 1996)

Dezember 2007
Abschaffung der Kontrollen an den Land- und Seegrenzen zu Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn

März 2008
Abschaffung der Kontrollen an Flughäfen für Flüge in Richtung Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn

Dezember 2008
Abschaffung der Kontrollen an der Landgrenze zur Schweiz (Unterzeichnung des Übereinkommens im Oktober 2004)

März 2009
Abschaffung der Grenzkontrollen an Flughäfen für Flüge in die Schweiz

Dezember 2011
Abschaffung der Kontrollen an der Grenze zu Liechtenstein (Unterzeichnung des Übereinkommens im Februar 2008)

Januar 2023
Nachdem Kroatien der Eurozone beigetreten war, wurde es am 1. Januar 2023 auch Mitglied der Schengenzone. Seit diesem Datum können die Grenzen Kroatiens zu anderen Schengenmitgliedern ohne jegliche Grenzkontrollen passiert werden. Die Grenzkontrollen an den Flughäfen wurden am 26. März 2023 abgeschafft.

Dezember 2023
Vereinbarung im Rat für Bulgarien und Rumänien die Kontrollen an Luft- und Seebinnengrenzen ab dem 31. März 2024 aufzuheben.


Weitere Informationen zum Schengenraum

Weitere Informationen zum Schengenraum und seine Bedeutung für Europa sind auf den Seiten der Europäischen Kommission und der Europäischen Union zusammengefasst:

Schengen - Reisegebiet ohne Grenzkontrollen (Europäische Union)
https://european-union.europa.eu/live-work-study/travelling-eu_de

Schengen Area (Europäische Kommission)
https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen-borders-and-visa/schengen-area_de