„Sicherheit darf nicht dem Zufall überlassen sein!“

EU-Spielzeugsicherheitsverordnung

Es ist geschafft: Wir haben die neuen Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die ich federführend im EU-Parlament verhandelt habe, endgültig beschlossen. Sie treten in wenigen Tagen in Kraft. Bessere Nachrichten hätte ich mir so kurz vor Weihnachten nicht wünschen können! Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings: Hersteller und Behörden haben 54 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Für den kommenden Heiligabend, an dem sicher wieder viel Spielzeug unterm Weihnachtsbaum liegen wird, müssen wir uns also wohl oder übel noch mit den alten Vorschriften begnügen.

Aber keine Sorge, die EU hat schon jetzt die strengsten Sicherheitsregeln für Spielzeug weltweit! Wir haben vor allem an den Grenzwerten giftiger Stoffe geschraubt und auch einige neue Chemikalien auf die Verbotsliste gesetzt, die die Gesundheit unserer Kinder gefährden. Etwa solche, die sich auf ihr Hormonsystem oder die Atemwege auswirken.

Vor allem interaktives Spielzeug, aber auch zunehmende Direktimporte aus China haben die Reform der EU-Regeln aus dem Jahr 2009 notwendig gemacht. Im vergangenen Jahr war Spielzeug das am zweithäufigsten gemeldete Produkt im EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte, wobei bei fast der Hälfte der Warnmeldungen chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisikoursache angegeben wurden.

In den EU-Sicherheitsvorschriften für Teddybär & Co. sind die grundlegenden Anforderungen festgelegt, die Spielzeuge erfüllen müssen, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu können. Und zwar unabhängig davon, ob sie in der EU oder anderswo hergestellt wurden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit den Sicherheitsnormen der EU.

Bevor Hersteller ein Spielzeug auf den Markt bringen, müssen sie künftig eine Bewertung aller möglichen Risiken durchführen, darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Die neuen Vorschriften werden zudem dafür sorgen, dass weniger unsicheres Spielzeug in die EU gelangt. Denn jedes Spielzeug muss jetzt über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass – zum Beispiel in Form eines QR-Codes – verfügen. Dieser digitale Produktpass sorgt für bessere Rückverfolgbarkeit sowie für einfachere und effizientere Zollkontrollen. Auf Online-Marktplätzen müssen die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen (wie zum Beispiel Altersbeschränkungen) und digitalen Produktpässe von Spielzeug künftig gut sichtbar sein.

Mit der neuen Verordnung senden wir ein klares Signal: Sicherheit darf nicht dem Zufall überlassen werden! Dank klarer Leitlinien, moderner Sicherheitsanforderungen und fairer Übergangsregelungen können Unternehmen verantwortungsvoll planen und wachsen – und Kinder unbeschwert spielen. Diese Verordnung ist in meinen Augen ein echter Gewinn: für die Verbraucher, für die Hersteller und für die Zukunft unserer Kinder.