Sexueller Missbrauch von Kindern: Verjährungsfristen werden vollständig abgeschafft

Kinderschutz darf keine Lücken kennen! Mit einer neuen EU-Richtlinie sollen KI-generierte Missbrauchsdarstellungen verboten und Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch endlich abgeschafft werden. Ein längst überfälliger Schritt.

Als Landesvorsitzende der Opferhilfeorganisation “Weisser Ring“ bekomme ich es hautnah mit, welche Traumatisierungen und lebenslangen Gesundheitsschäden sowohl physischer als auch psychischer Natur Opfer von sexuellem Missbrauch erleiden. Vor allem wenn es Kinder betrifft, finde ich die Situationen manchmal unerträglich. Deswegen ist seit Beginn meines Mandats im Europäischen Parlament der Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern eine meiner Prioritäten.

Vergangene Woche sind wir in Straßburg wieder einen Schritt vorangekommen. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklung wollen wir mit einer neuen Richtlinie gezielt bestehende Lücken in der Gesetzgebung, insbesondere im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten, schließen. Der Entwurf, der noch von den Mitgliedstaaten abgesegnet werden muss, wurde vom Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Die neue Richtlinie stellt klar: Besitz, Verbreitung und die Erstellung von KI-Systemen zur Generierung von Missbrauchsdarstellungen werden künftig konsequent strafrechtlich verfolgt.

Ein weiterer Meilenstein ist die vollständige Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Dieser Passus ist meiner Fraktion, der EVP, zu verdanken. So soll es Opfern ermöglicht werden, auch Jahrzehnte nach der Tat Anzeige zu erstatten und Zugang zu Hilfsangeboten zu erhalten. Diese Regelung war schon lange überfällig! Denn oft trauen sich die Opfer sehr, sehr lange Zeit aus Scham oder auch aus Unwissen nicht aus der Deckung. Jahre später, wenn sie den Mut finden oder die grausamen Taten realisieren, ist es für eine strafrechtliche Verfolgung der Täter oft schon zu spät. Wir haben außerdem die Mindeststrafen für derartige Taten erhöht, unabhängig davon, ob die betroffenen Kinder über oder unter dem gesetzlichen Schutzalter liegen.