Schutz geografischer Herkunftsangaben handwerklicher und industrieller Erzeugnisse: Ab Dezember können Hersteller das Siegel für ihre Produkte beantragen

Die europäische Wirtschaft, allen voran die deutsche, hat derzeit wenig Grund zum Feiern. Umso mehr freue ich mich deshalb, dass die neue EU-Verordnung zum Schutz geografischer Herkunftsangaben handwerklicher und industrieller Erzeugnisse jetzt Anwendung findet. Sie ist immerhin ein kleiner Lichtblick. Ich habe sie vor drei Jahren im EU-Parlament auf den Weg gebracht und die Verhandlungen dazu geleitet.<o:p></o:p>

Sie kennen das Prinzip bestimmt schon aus dem Agrarsektor: Bereits seit 1992 haben Unternehmen die Möglichkeit, den Ursprung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf europäischer Ebene schützen zu lassen. So sind zum Beispiel die Thüringer Rostbratwurst oder der Altenburger Ziegenkäse in der EU geschützte Nahrungsmittel. Nachahmer und Produktpiraten können rechtlich belangt und wirksam in die Schranken gewiesen werden.<o:p></o:p>

Dieses Prinzip haben wir auf Erzeugnisse nichtlandwirtschaftlicher Art ausgeweitet. Ab Dezember können Hersteller aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten die Herkunftsangaben ihrer Erzeugnisse beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen. Um auf dieses Datum medienwirksam aufmerksam zu machen, habe ich vergangene Woche gemeinsam mit Vertretern des EUIPO sowie Kollegen aus der liberalen und sozialdemokratischen Fraktion eine interaktive Ausstellung im Straßburger Parlament auf die Beine gestellt. Wir haben Hersteller aus ganz verschiedenen Ecken Europas eingeladen, ihre Handwerkskunst bei uns im Haus zu präsentieren. Mein Liebling war natürlich die „Zwergstatt Gräfenroda“: Mit Helma Ortmann, einer der beiden Eigentümerinnen der Thüringer „Zwergstatt“, durfte man selbst einmal Hand anlegen und die Gartenzwerg-Rohlinge bemalen. Das habe ich mir natürlich nicht entgehen lassen und das fertige Exemplar bekommt jetzt einen Ehrenplatz bei mir zu Hause!<o:p></o:p>

Ich wünsche mir, dass möglichst viele Unternehmen von der Möglichkeit des Schutzes ihrer Herkunftsangaben erfahren und diese auch wahrnehmen. Etwa 21 Prozent der Hersteller in der EU erleiden einen Einkommensverlust zwischen fünf und 30 Prozent ihres Umsatzes aufgrund von in Drittländern hergestellten und als authentisch verkauften Produkten. Mit dem neuen Schutzsiegel können wir billigen Plagiaten aus Fernost einen Riegel vorschieben und Arbeitsplätze im europäischen Handwerk sichern.<o:p></o:p>

Europaweit gibt es schätzungsweise rund 400 handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, die von dem neuen Schutz profitieren könnten. Auch in Thüringen gibt es eine Vielzahl an Produkten, die für das Siegel in Frage kommen, neben den Gartenzwergen aus Gräfenroda zum Beispiel auch Christbaumkugeln aus Lauscha, Bürgeler Keramik, Rhöner Holzbildhauererzeugnisse oder Thüringer Waldglas. Im Gegensatz übrigens zum Markenschutz, der nur zehn Jahre lang gültig ist, muss der Schutz geographischer Angaben nur einmal eingetragen werden und bleibt dann potenziell für immer gültig.<o:p></o:p>

Beim Gesetzgebungsprozess war es mir wichtig, den Unternehmen eine unkomplizierte Antragsstellung zu ermöglichen. Und das haben wir auch erreicht: Es sind schlanke und effiziente administrative Verfahren für alle Etappen auf nationaler und europäischer Ebene für das neue Schutzsystem vorgesehen. Da es sich bei den meisten Antragstellern um kleine und mittelständische Handwerksunternehmen handelt, haben wir für sie eine Unterstützung bei der Antragstellung wie auch geringere Gebühren vorgesehen. Die EU-Kommission hat bereits im Zusammenhang mit dem neuen Siegel ein Förderprogramm mit dem Titel „PPPA-MOVE-2025“ aufgelegt.<o:p></o:p>

Falls Sie selbst Hersteller sind, sich aber nicht an den Brüsseler Bürokratiedschungel herantrauen, melden Sie sich einfach bei mir. Ich vermittle Ihnen gern die entsprechenden Kontakte, die ihnen weiterhelfen. Die Antragstellung ist wirklich einfacher als Sie glauben!<o:p></o:p>