132 Kilogramm Lebensmittelabfälle, zwölf Kilo Altkleider (inklusive ausgedienter Schuhe) – das ist die Bilanz eines jeden einzelnen Europäers pro Jahr. Im Durchschnitt natürlich. Das ist eindeutig zu viel! Vergangene Woche haben wir in Straßburg endgültig grünes Licht gegeben für neue Maßnahmen in der gesamten EU, mit denen wir Lebensmittel- und Textilabfälle künftig verringern oder besser noch ganz vermeiden wollen.
In Sachen Lebensmittelabfall haben wir verbindliche Reduktionsziele eingeführt, die bis Ende 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden müssen: zehn Prozent aus Lebensmittelverarbeitung und -herstellung sowie 30 Prozent pro Kopf aus Einzelhandel, Restaurants, Gastronomie und Haushalten. Als Vergleichswert gelten die durchschnittlichen Lebensmittelabfälle von 2021 bis 2023.
Um die gigantischen Mengen an Textilabfall einzudämmen müssen künftig Hersteller, die Textilien in der EU in Verkehr bringen, die Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Dies geschieht im Rahmen neuer Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die von jedem Mitgliedstaat innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie eingerichtet werden müssen. Diese Maßnahme soll die Recyclingquote in der EU erhöhen. Schätzungen zufolge werden weltweit weniger als ein Prozent aller Textilien zu neuen Produkten recycelt. Der Großteil wird – auch in der EU – verbrannt oder deponiert.
Die neuen Bestimmungen müssen von allen Herstellern angewendet werden, unabhängig davon, ob sie in einem EU-Land oder außerhalb der Union ansässig sind. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr Zeit, um die EPR-Anforderungen zu erfüllen. Die neuen Vorschriften gelten für Bekleidung und Accessoires, Kopfbedeckungen, Schuhe, Decken, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Die EU-Länder haben nun 20 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.