EU-Altfahrzeugeverordnung: „Wir wollen Wert- und Rohstoffe in der EU halten“

Nicht im Plenum, dafür aber im Binnenmarktausschuss haben wir über neue Regeln für den Umgang mit Schrottautos abgestimmt. Gemeinsam mit den Kollegen aus dem Umweltausschuss haben wir Änderungen an dem Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Altfahrzeuge-Verordnung vorgenommen.

Altfahrzeuge sind Gebrauchtwagen, die nicht mehr für den Straßenverkehr bestimmt sind und entsorgt werden müssen. Dabei kann es sich um abgemeldete, verunfallte oder nicht mehr betriebsfähige Fahrzeuge handeln.

Ziel der neuen Verordnung ist es, die Menge an Abfall zu minimieren, die durch Altfahrzeuge entsteht. Denn in alten Autos stecken viele wertvolle Teile, die wiederaufbereitet werden können. Oder aus denen wir wichtige Rohstoffe zurückgewinnen können. Kurz gesagt: Wir wollen die Wert- und Rohstoffe in Europa halten. Und wir wollen das mit europäischen Arbeitsplätzen tun.

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die Einführung verbindlicher Recyclingquoten und die verpflichtende Ausbaubarkeit und Austauschbarkeit zentraler Komponenten wie Batterien und Motoren. Vor allem Letzteres verspricht handfeste Vorteile für uns Verbraucher: Durch die verpflichtenden Verwertungsvorgaben für Bauteile wie etwa Stoßdämpfer oder Kraftstofftanks werden mehr geprüfte Gebrauchtteile auf den Markt kommen. Das senkt die Reparaturkosten und stärkt den Markt für wiederverwendbare Ersatzteile.

Ein Punkt im Vorschlag der EU-Kommission geht mir allerdings zu weit. Sie will, dass Altfahrzeuge generell nicht weiterverkauft werden dürfen, auch nicht innerhalb der EU. Bei jedem Eigentumswechsel müsste der Fahrzeughalter also mit einem Gutachten nachweisen, dass sein Auto kein Altfahrzeug, sondern verkehrstüchtig ist. Das wäre ja Wahnsinn! Ich meine: Es reicht, dass solche Nachweise nur erbracht werden müssen, wenn Gebrauchtwagen in Drittstaaten exportiert werden sollen.

Sie sehen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, wir sind uns mal wieder alle einig über das Ziel, aber über den Weg dahin wird heftig gestritten. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Herbst seine gemeinsame Position zur Altfahrzeuge-Verordnung festlegen. Danach können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten – die den Vorschlag der Kommission übrigens schon deutlich abgeschwächt haben – beginnen.