Und die nächste Vereinfachung für Unternehmen, die wir vergangene Woche auf den Weg gebracht haben, schließt sich sogleich an: die Verschiebung und Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung. Das 2023 erlassene Gesetz stellt sicher, dass künftig Produkte wie etwa Holz, Kaffee oder Soja nur dann auf dem europäischen Markt landen, wenn für ihren Anbau keine Wälder gerodet wurden. Die Idee damals war echt gut, aber die Ausgestaltung der Regeln katastrophal – zu viel Klein-klein und überbordende Bürokratie für diejenigen, die sie anwenden müssen.
Auf Druck meiner Fraktion wurde die praktische Einführung der Verordnung damals immerhin auf Anfang 2026 verschoben. Kurz darauf hat die EU-Kommission zugeben müssen, dass das eigens entwickelte IT-System für die Nachweispflichten der Verordnung schlichtweg überfordert ist und unter der erwarteten Datenlast einzuknicken droht. Nicht, dass ich mich über die technischen Probleme freue, aber dieser kleine Tropfen hat das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht und damit eine Verschiebung des Gesetzes um ein weiteres Jahr ins Spiel gebracht.
Das hat uns die Möglichkeit gegeben, die neuen Regeln inhaltlich zu überarbeiten. Beziehungsweise an ihnen herumzudoktern, was die Situation in meinen Augen eher beschreiben würde. Meine Hoffnung, eine Null-Risiko-Kategorie für Länder wie Deutschland einzuführen, hat sich leider zerschlagen. Bei uns findet Entwaldung schlicht nicht statt, im Gegenteil sogar, und hier den Unternehmen Nachweispflichten aufzudrücken, empfinde ich unerträglich.
Aber eine Kröte unter vielen muss man wohl immer schlucken. Die Positionen sowohl innerhalb des Parlaments als auch bei den Mitgliedstaaten liegen dermaßen weit auseinander, dass ich froh bin, dass wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben. Immerhin reduziert der neue Text die Belastungen für Kleinstproduzenten, die künftig nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssen. Und der einjährige Aufschub schafft realistische Planbarkeit für alle Beteiligten: Große Marktteilnehmer sollen die Verpflichtungen nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten, Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027. Zudem soll die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung jetzt nur bei den Unternehmen liegen, die das betreffende Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, und nicht bei jenen, die es anschließend weiter vertreiben.
Der Zeitdruck ist enorm: Der neue Entwurf muss jetzt noch final mit den Mitgliedstaaten verhandelt und beschlossen werden. Schaffen wir das bis Ende Dezember nicht, tritt die alte Verordnung wie vorgesehen Anfang nächsten Jahres in Kraft.