Das Europäische Parlament

Eine Übersicht.

 

Das Europäische Parlament

  Wahl | Mitglieder | Fraktionen | Sitz | Überblick | Aufgaben |
  Marion Walsmann im EU Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert somit alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Diese können seit 1979 alle 5 Jahre die Abgeordneten wählen, welche anschließend für die Mitgestaltung der Gesetze, den EU-Haushalt und die demokratischen Kontrollrechte der Europäischen Union verantwortlich sind.

EU-Parlaments Wahl

Die EU-Parlaments-Wahl ist die einzige demokratische Wahl auf EU-Ebene. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihre Vertreter unmittelbar wählen können. Diese Wahlen finden alle fünf Jahre statt und gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEP), welche die Interessen der rund 450 Millionen EU-Bürger und Bürgerinnen vertreten. Wählen dürfen grundsätzlich alle EU-Bürger und Bürgerinnen, die mindestens 16 (in manchen Ländern 18) Jahre alt sind, selbst wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben als in ihrem Herkunftsland. Die Wahlbeteiligung variiert zwischen den Mitgliedsstaaten und ist ein wichtiges Zeichen für das demokratische Engagement in der EU.

Die EU-Parlaments-Wahl hat zudem unmittelbare Auswirkungen auf die politische Ausrichtung der Europäischen Union, denn das Wahlergebnis bestimmt, welche Fraktionen im Parlament eine Mehrheiten bilden können, wodurch die Wählerinnen und Wähler die künftige EU-Politik in Bereichen wie Klimaschutz, Digitalisierung, Migration, Außenpolitik oder Verbraucherschutz indirekt mit ihrer Stimme beeinflussen können.

Mitglieder im EU-Parlament

Die derzeitige Präsidentin des Europäischen Parlaments ist Roberta Metsola (EVP, Malta), die im Juli 2024 für eine zweite, zweieinhalbjährige Amtszeit gewählt wurde. Die Präsidentin oder der Präsident vertritt das Parlament nach außen und gegenüber den anderen EU-Institutionen in den Beziehungen der EU. Sie oder er leitet sämtliche Tätigkeiten des Europäischen Parlaments und seiner Gremien sowie alle Plenardebatten und sorgt dafür, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird.

Weitere Aufgaben der/ des Päsident/in umfassen das Vorlegen des Standpunkts des Europäischen Parlaments vor jeder Tagung, die Unterschrift des EU-Haushaltsplans, um diesen gültig zu machen, sowie die Unterzeichnung aller Rechtsakte, die im Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Diese Unterzeichnung erfolgt gemeinsam mit dem Präsidenten oder der Präsidentin des Rates der EU.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Abgeordneten, derzeit zählt das Parlament 718 Abgeordnete, die in den 27 Mitgliedstaaten gewählt wurden. (Stand 07.10.2025)

Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU, die sie gewählt haben. Sie wirken aktiv an der Gestaltung der EU-Vorschriften mit: Legislativvorschläge, die von der Europäischen Kommission eingebracht werden, werden von den Abgeordneten im Europäischen Parlament gemeinsam mit dem Rat der EU ausgehandelt. Abgeordnete des Parlaments können auch die Kommission auffordern, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen.

Allgemein sind die Abgeordneten für die Ausführung der zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments verantwortlich und müssen dabei die Transparenz- und Ethikregeln des Parlaments befolgen.

Fraktionen im EU-Parlament 

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich entsprechend ihrer politischen Orientierung zu Fraktionen zusammen. Innerhalb dieser können sie sich zusätzlich zu nationalen Delegationen organisieren. Die 720 Abgeordneten sind aktuell in 8 Fraktionen des Europäischen-Parlamentes aufgeteilt (stand 2025).

Für die Bildung sind mindestens 23 Abgeordnete erforderlich, wobei in jeder Fraktion mindestens ein Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein muss. Jeder Abgeordnete kann nur Mitglied einer EU-Parlament-Fraktion sein oder hat die Möglichkeit, keiner Fraktion anzugehören. In diesem Fall wird ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete als „fraktionslos“ bezeichnet. Die Fraktionen des EU-Parlamentes können jederzeit während der Legislaturperiode (5 Jahre) gebildet werden. Zudem werden innerhalb der Fraktion ein Vorsitz, ein Vorstand und ein Sekretariat als interne Organisation festgelegt.

Die Vorteile von Fraktionen im Europäischen Parlament sind vielfältig: Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung, erhalten sogar mehr Redezeit bei Debatten, haben Zugang zu mehr Büroräumen, Personal und finanziellen Mitteln für Sitzungen sowie Informationsarbeit und entscheiden über die Organisation von Delegationen und Ausschüssen.
Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen alle Fraktionen die Berichte der Ausschüsse und bringen Änderungsanträge ein. Der von der EU-parlament-Fraktion festgelegte Standpunkt wird innerhalb dieser erörtert, wobei kein Abgeordneter gezwungen werden kann, in einer bestimmten Weise abzustimmen.

Die aktuellen Fraktionen des EU-Parlamentes (stand 2025)

EU-Parlament - Sitzverteilung 

Aktuell gibt es im Europäischen Parlament 720 Plätze, die auf die 27 Mitgliedstaaten nach einem bestimmten System verteilt werden. Diese Sitzverteilung im Europäischen Parlament variiert über die Jahre hinweg, abhängig von der Anzahl der Mitgliedstaaten und deren Bevölkerungsgröße. Grundsätzlich gilt: Je bevölkerungsreicher ein Staat ist, desto mehr Sitze im EU-Parlament erhält er. So hat Deutschland als bevölkerungsreichster Staat 96 Abgeordnete, gefolgt von Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Abgeordneten. Der Grund hierfür ist, dass in bevölkerungsreicheren Ländern mehr Bürgerinnen und Bürger vertreten werden müssen. In Deutschland vertritt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter rund 850.000 Menschen, während in bevölkerungsärmeren Ländern wie Malta eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter nur ca. 65.000 Bürgerinnen und Bürger vertritt. Diese bestimmte Art der EU-Parlament Sitzverteilung wird als „degressive Proportionalität“ bezeichnet.

Die degressive Stimmverteilung ermöglicht es auch kleineren Staaten, im Europäischen Parlament eine gewisse parlamentarische Mitbestimmung zu erhalten. Sehr kleine EU-Staaten wie Zypern, Luxemburg und Malta erhalten daher jeweils sechs Abgeordnete, obwohl ihre Bevölkerung viel geringer ist. Insgesamt teilen sich die Abgeordneten in verschiedene acht Fraktionen auf.

Die Sitzverteilung des EU-Parlamentes im Plenarsaal erfolgt in Absprache mit den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktionen und ist nach politischer Zugehörigkeit von links nach rechts angeordnet.

Sitz des EU-Parlaments

Das Europäische Parlament führt seine Tagungen an mehreren Standorten. Die Vollversammlungen finden in Straßburg (Frankreich) statt, während Fachausschüsse, Fraktions- und Plenarsitzungen in Brüssel (Belgien) abgehalten werden. Für Sitzungen in Straßburg ist vertraglich eine Woche pro Monat vorgesehen. Die Verwaltung des Parlaments, einschließlich des Generalsekretariats, hat ihren Sitz in Luxemburg.

In den Plenarsitzungen werden alle Reden gleichzeitig in die 24 Amtssprachen der EU übersetzt, um eine problemfreie Kommunikation zu gewährleisten.

Das Europäische Parlament auf einem Blick 

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten über das Europäische Parlament zusammen:

Überblick EU Parlament

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäisches Parlament – Aufgaben 

Dem direkt gewählten Gremium des Europäischen Parlamentes wurden innerhalb der Europäischen Union zahlreiche Befugnisse übertragen. Zu den Aufgaben des EU-Parlamentes zählen die Gesetzgebung sowie Kontrolle und Haushalt.

Da sich das EU-Parlament als Gesetzgebungsorgan versteht, hat es die Legislativbefugnis. Dies bedeutet, dass es gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, auf Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission, EU-Rechtsvorschriften verabschiedet. Hierfür befasst sich der parlamentarische Ausschuss mit einem vorgeschlagenen Legislativtext der Kommission und erstellt einen Bericht mit möglichen Änderungen. Anschließend wird über diesen Bericht abgestimmt und falls er angenommen wird, wird der Legislativtext im Plenum des Parlamentes behandelt und verabschiedet. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn sich mit dem Rat der Europäischen Union ebenfalls geeinigt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird das Verfahren wiederholt, bis es zu einer Einigung kommt. Innerhalb der Gesetzgebung in der EU lassen sich zwei verschiedene Verfahren unterscheiden:

Die Mehrheit der EU-Gesetze wird mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Dabei werden beide Organe (Parlament und Rat) als gleichberechtigte Mitgesetzgeber angesehen. Das Verfahren wird bei zentralen Politikbereichen wie Wirtschaft, Einwanderung, Umwelt, sowie Verbraucherschutz angewendet.

In besonderen Ausnahmefällen wird bei der Gesetzgebung das besondere Legislativverfahren angewendet. Hierbei übernimmt das Europäische Parlament nur eine konsultative Rolle, was bedeutet, dass es nicht gesetzgebend ist, sondern lediglich eine Stellungnahme formuliert. Wenn die Rechtsgrundlage es vorschreibt, kann diese Konsultation auch verbindlich festgelegt sein.

Neben der Legislativbefugnis besitzt das Europäische Parlament die Haushaltsbefugnis. Das bedeutet, dass die Einigung des Parlamentes, gemeinsam mit dem Rat, eine entscheidende Rolle bei der Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes der EU spielen.

→ Weitere Informationen zum Haushaltsverfahren der Europäischen Union

Da das Europäische Parlament direkt von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt wird, vertritt es die EU-Steuerzahler bei der Erstellung des Jahreshaushalts und übt eine demokratische Kontrolle aus. Somit kann eine ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Gelder gesichert werden. Das Europäische Parlament entscheidet, auf Empfehlung des Rates, über die endgültige Genehmigung des Jahreshaushalts und damit über die Freigabe aller Ausgaben der Europäischen Union. Die Entscheidung erfolgt nach Prüfung durch den Haushaltskontrollausschuss, basierend auf:

Das Europäische Parlament besitzt zudem das Recht, der Europäischen Kommission Empfehlungen zur Haushaltsausführung auszusprechen. In diesem Zusammenhang ist die Kommission verpflichtet, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, welche Maßnahmen auf Grundlage dieser Empfehlungen ergriffen wurden. Das Verfahren kann mit einer Entlastung, einer Vertagung oder einer Verweigerung der Haushaltsgenehmigung enden. Ein ähnliches Prüfverfahren gilt auch für die Haushaltsrechnungen anderer EU-Organe und Einrichtungen, einschließlich des Verwaltungshaushalts des Europäischen Parlaments selbst.

Auch die Kontrolle und Aufsicht der Tätigkeiten der Organe der EU gehören zu den Aufgaben des EU-Parlaments. Es verfügt insbesondere über Kontrollbefugnisse gegenüber der Europäischen Kommission, die als Exekutive der Europäischen Union fungiert. 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kontrollfunktionen des Europäischen Parlaments in Bezug auf die EU-Organe.

 

Tabelle Kontrollfunktion EU Parlament

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marion Walsmann im Europäischen Parlament

Marion Walsmann wurde 2019 als Spitzenkandidatin der CDU Thüringen in das Europäische Parlament gewählt und engagiert sich seitdem mit vielfältigen parlamentarischen Aktivitäten. Bei der der Europawahl 2024 wurde sie erneut gewählt und konnte mit 23,2 % das beste CDU-Ergebnis in den neuen Bundesländern erzielen.