Eine Übersicht.
Sitz | Mitglieder | Überblick | Aufgaben | Rechtsprechung
Der Europäische Gerichtshof gewährleistet, dass das Unionsrecht eingehalten und die Verträge der Europäischen Union korrekt ausgelegt und angewendet werden. Er prüft die Rechtsmäßigkeit der Handlungen der EU-Organe und stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Zudem interpretiert der Europäische Gerichtshof auf Ersuchen nationaler Gerichte das EU-Recht, um eine einheitliche Anwendung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) befindet sich in Luxemburg. Dort ist der gesamte Gebäudekomplex des Gerichtshofs der Europäischen Union zu finden, welcher die Kabinette der Mitglieder des Gerichts, Dienststellen sowie Sitzungssäle umfasst.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), auch Gerichtshof der Europäischen Union, besteht aus einem Richter je EU-Mitgliedstaat (stand 2025: 27 Richterinnen und Richter) sowie elf Generalanwältinnen und Generalanwälten. Diese Richterinnen und Richter werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt und müssen über Unabhängigkeit und höchste fachliche Eignung verfügen.
Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten über den Europäischen Gerichtshof zusammen:

Der Europäische Gerichtshof ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union und das höchste Gericht in Fragen des EU-Rechts. Als dieses stellt er sicher, dass das EU-Recht einheitlich angewendet wird. Dabei entscheidet der EuGh über verschiedene Rechtssachen, die ihm vorgelegt werden:
Jede Rechtssache, die vom Europäischen Gerichtshof behandelt wird, wird einem Richter als Berichterstatter und gegebenenfalls einem Generalanwalt zugewiesen. Die Verfahren zur EuGh-Rechtsprechung laufen in zwei Phasen ab:
Die erste Phase ist das schriftliche Verfahren, bei welchem alle beteiligten Parteien dem Gericht eine schriftliche Erklärung vorlegen müssen. Diese kann zudem Bemerkungen von nationalen Behörden, EU-Institutionen und in manchen Fällen Einzelpersonen beinhalten. Der zugewiesene Berichterstatter fasst diese Erklärungen und Bemerkungen zu einem Bericht zusammen, welcher anschließend in der Generalversammlung des Gerichts analysiert und beschlossen wird. Die Anzahl der beteiligten Richterinnen und Richter hängt von Bedeutung und Komplexität der Rechtssache ab und in besonders wichtigen Fällen entscheidet eine Große Kammer. In der Generalversammlung wird außerdem entschieden, ob eine mündliche Verhandlung erforderlich ist (die zweite Phase des Verfahrens) und ob der Generalanwalt eine Stellungnahme abgeben muss.
Die mündliche Verhandlung stellt die zweite Phase eines Verfahrens in Bezug auf eine Rechtssache dar. Während dieser präsentieren die Anwälte beider Parteien ihre Argumente vor den Richtern und dem Generalanwalt, welche dann Rückfragen stellen können. Falls das Gericht eine Stellungnahme des Generalanwalts als notwendig betrachtet, wird diese bereits einige Wochen vor der Anhörung vorgelegt. Nach der Verhandlung beraten die Richter über den Fall und fällen ihr Urteil. Beim Gericht der Europäischen Union (EuG) verläuft das Verfahren ähnlich, jedoch entscheiden in der Regel drei Richterinnen und Richter, und eine Stellungnahme eines Generalanwalts ist nicht erforderlich.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist ein Organ der Europäischen Union und daher auch nur für die 27 EU-Mitgliedstaaten zuständig. Seine Aufgabe besteht darin, über die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts zu überwachen und klagen können in der Regel von Mitgliedsstaaten, EU-Institutionen oder über nationale Gerichte im Zuge des Vorabentscheidungsverfahrens eingebracht werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dagegen hat seinen Sitz in Straßburg, gehört zum Europarat und überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er ist für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates zuständig, also auch für Nicht-EU-Länder. Jede Person kann sich nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs direkt an den EGMR wenden, wenn sie eine Verletzung ihrer Menschenrechte geltend machen möchte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Europäische Gerichtshof die Einhaltung und Einheitlichkeit des EU‑Rechts innerhalb der Europäischen Union überwacht, während der EGMR für den Schutz der Menschenrechte in Europa zuständig ist.