Trilog-Einigung: Europäische Handwerkskunst soll künftig einheitlich und europaweit geschützt werden

Nach einem Verhandlungsmarathon von neun Stunden hat die Thüringer Europaabgeordnete Marion Walsmann (CDU) als Verhandlungsführerin eine Einigung mit dem Rat erzielt und einen europaweiten Schutz der Herkunftsangaben von handwerklichen und industriellen Erzeugnissen geschaffen.

In der Rekordzeit von etwas über einem Jahr nach Vorstellung des Kommissionsvorschlages vom 13.04.2022 ist es der Abgeordneten gelungen, dieses Gütesiegel auszuhandeln, welches belegt, dass ein Erzeugnis einen bestimmten geografischen Ursprung hat und aufgrund dieses Ursprungsorts ein bestimmtes Ansehen genießt oder bestimmte Qualitäten besitzt.

Die Möglichkeit, den Ursprung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie z.B. die Thüringer Rostbratwurst oder der Altenburger Ziegenkäse, auf europäischer Ebene schützen zu lassen, besteht bereits seit 1992. Aber an einem einheitlichen europäischen Schutz der Qualitäten spezifischer lokaler Fähigkeiten und Traditionen in Bezug auf andere Erzeugnisse, etwa handwerkliche und industrielle Produkte wie Keramik, Glaswaren, Bekleidung, Spitzen, Schmuck, Möbel und Messer fehlt es noch. In der EU gibt es schätzungsweise 300 handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, die von einem solchen Schutz profitieren könnten.

16 Mitgliedstaaten haben bereits auf nationaler Ebene einen Schutz vorgesehen. Für die Eintragung und das Verfahren gibt es allerdings unterschiedliche Voraussetzungen. Künftig soll mit nur einer einzigen Anmeldung ein europaweiter Schutz der traditionell gefertigten Erzeugnisse ermöglicht werden.

„Dieser Schutz hat einen immensen Mehrwert, er erhöht die Sichtbarkeit von Erzeugnissen und den Bekanntheitsgrad von Regionen, schafft neue Arbeitsplätze und trägt dazu bei, Touristen anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Regionen zu erhöhen“, sagt Marion Walsmann. Zudem können Verbraucher durch die bessere Sichtbarkeit des geografischen Ursprungs des Produkts, die Qualität solcher Produkte leichter erkennen und fundierter Entscheidungen treffen.

„Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, ein schlankes, schnelles und kostengünstiges Anmeldungsverfahren für diesen neuen Schutz durchzusetzen, bei dem die Unternehmen von einer digitalen Anmeldung und Kleinstunternehmen sowie KMU von günstigen Gebühren profitieren und besondere Unterstützung erhalten werden“, so die Abgeordnete. Es seien schlanke und effiziente administrative Verfahren für alle Etappen auf nationaler und europäischer Ebene für das neue Schutzsystem vorgesehen.

Zudem habe man sichergestellt, dass die neue Verordnung keine Nachteile für bereits geschützte Erzeugnisse, wie beispielsweise die Solinger Schneidwaren oder die Glashütte Uhren, mit sich bringe. Der Schutz der geographischen Angaben solle das Offline-, aber auch das Online-Umfeld betreffen. „Wir haben viel Überzeugungsarbeit beim Rat leisten müssen, aber konnten ihn dann doch noch dafür gewinnen, auch Domainnamen mit zu schützen“, sagt Walsmann.

Und weiter: „Etwa 21 Prozent der Hersteller in der EU erleiden einen Einkommensverlust zwischen fünf und 30 Prozent ihres Umsatzes aufgrund von in Drittländern hergestellten und als authentisch verkauften Produkten. Um dies zu unterbinden, haben wir für effiziente Kontrollen und Durchsetzungsregelungen gesorgt, die sich auf eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten Union und im elektronischen Handel auf dem Binnenmarkt beziehen.“

Nun wird das Verhandlungsergebnis noch finalisiert und danach sowohl im Rechtsausschuss als auch im Plenum zur Abstimmung gestellt werden.

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