Abstecher zum Europarat: Unterschied zum Parlament geklärt
Nicht nur das Europaparlament, auch der Europarat stand auf dem Programm der Informations- und Bildungsreise, die ich vergangene Woche für etwa 50 Thüringerinnen und Thüringer veranstaltet habe. Denn die meisten Bürger sind immer sehr verwirrt angesichts dieser zwei Institutionen, deren Namen sehr ähnlich klingen und deren Gebäude noch dazu ganz nah beieinanderliegen, die aber (fast) nichts miteinander zu tun haben. Während im Europäischen Parlament die Abgeordneten aus den 27 Mitgliedsländern der EU sitzen, trifft sich im Europarat quasi das „geografische“ Europa: 46 Staaten sind hier durch 306 Abgeordnete und die Außenminister ihrer Länder vertreten, darunter auch die Türkei, Aserbaidschan oder die Ukraine. Sie alle haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, einen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Es gibt nur wenige Länder auf dem europäischen Kontinent, die dem Europarat nicht angehören. Zum Beispiel Weißrussland, weil es die Todesstrafe noch umsetzt. Und Russland, das nach der Invasion in die Ukraine ausgeschlossen wurde. Übrigens hat auch der Vatikan lediglich Beobachterstatus, da er nicht den demokratischen Standards entspricht. Dem Europarat angegliedert ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der die Umsetzung der Menschenrechtskonvention überwacht und bei dem sich Einzelpersonen über Menschenrechtsverletzungen beschweren können, wenn sie alle innerstaatlichen Rechtsmittel ihres Landes ausgeschöpft haben.
Visitors group Marion WALSMANN