Europäische Handwerkskunst soll künftig einheitlich und europaweit geschützt werden

Heute wurde mit einer großen Mehrheit der Bericht der Thüringer Europaabgeordneten Marion Walsmann zum Schutz geographischer Angaben von handwerklichen und industriellen Erzeugnissen im Rechtsausschuss des EU-Parlaments angenommen. Geplant ist eine Art Gütesiegel, welches belegt, dass ein Erzeugnis einen bestimmten geografischen Ursprung hat und aufgrund dieses Ursprungsorts ein bestimmtes Ansehen genießt oder bestimmte Qualitäten besitzt.

Die Möglichkeit, den Ursprung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie z.B. die Thüringer Rostbratwurst oder der Altenburger Ziegenkäse, auf europäischer Ebene schützen zu lassen, besteht bereits seit 1992. Aber an einem einheitlichen europäischen Schutz der Qualitäten spezifischer lokaler Fähigkeiten und Traditionen in Bezug auf andere Erzeugnisse, etwa handwerkliche und industrielle Produkte wie Keramik, Glaswaren, Bekleidung, Spitzen, Schmuck, Möbel und Messer fehlt es noch. In der EU gibt es schätzungsweise rund 300 handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, die von einem solchen Schutz profitieren könnten.

16 Mitgliedstaaten haben bereits auf nationaler Ebene einen Schutz vorgesehen. Für die Eintragung und das Verfahren gibt es allerdings unterschiedliche Voraussetzungen. Künftig soll mit nur einer einzigen Anmeldung ein europaweiter Schutz der traditionell gefertigten Erzeugnisse ermöglicht werden.

„Dieser Schutz hat einen immensen Mehrwert, er erhöht die Sichtbarkeit von Erzeugnissen und den Bekanntheitsgrad von Regionen, schafft neue Arbeitsplätze und trägt dazu bei, Touristen anzuziehen und die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Regionen zu erhöhen“, sagt Marion Walsmann. Zudem könnten Verbraucher die Qualität solcher Produkte leichter erkennen und fundierter Entscheidungen treffen.

„Es war mir sehr wichtig, den Unternehmen eine unkomplizierte Antragsstellung zu ermöglichen. Natürlich sollte diese mit geringen Kosten verbunden und auch digital möglich sein“, so die Abgeordnete. Es seien schlanke und effiziente administrative Verfahren für alle Etappen auf nationaler und europäischer Ebene für das neue Schutzsystem vorgesehen. Zudem habe man sichergestellt, dass die neue Verordnung keine Nachteile für bereits geschützte Erzeugnisse, wie beispielsweise die Solinger Schneidwaren oder die Glashütte Uhren, mit sich bringe. Der Schutz der geographischen Angaben solle das Offline-, aber auch das Online-Umfeld betreffen. „Auch Domainnamen werden somit geschützt“, sagt Walsmann.

Und weiter: „Etwa 21 Prozent der Hersteller in der EU erleiden einen Einkommensverlust zwischen fünf und 30 Prozent ihres Umsatzes aufgrund von in Drittländern hergestellten und als authentisch verkauften Produkten. Um dies zu unterbinden, haben wir für effiziente Kontrollen und Durchsetzungsregelungen gesorgt, die sich auf eine wirksame Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten Union und im elektronischen Handel auf dem Binnenmarkt beziehen.“ Nun komme es auf die Verhandlungen mit dem Rat an, der seine allgemeine Ausrichtung bereits Ende letzten Jahres verabschiedet habe.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks berichtete über die Annahme des Berichts:

Am 28. Februar hat der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament den Berichtsentwurf von Marion Walsmann (EVP) zum Verordnungsvorschlag über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse angenommen. Zum Ergebnis erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die abgestimmte Position des Europäischen Parlaments verbessert den Vorschlag zum Schutz geografischer Angaben für Handwerksprodukte wesentlich. Gut ist vor allem, dass das Eintragungsverfahren einfach und für KMU mit geringen Kosten verbunden sein soll. Im Rahmen einer digitalen Eigenerklärung soll der Betrieb darüber informieren müssen, ob die jeweiligen produktspezifischen Anforderungen erfüllt worden sind. Handwerksbetriebe können sich bei allen Fragen rund um bestimmte Anforderungen an Produkte unterstützen lassen wie auch beim Nachweis, dass dieses Produkt die notwendige Verbindung zu einer bestimmten Region hat. Die neuen EU-Schutzmöglichkeiten würden ihnen somit ohne Hürden zur Verfügung stehen. 

Die Definition „handwerklicher Erzeugnisse“ soll vereinfacht und angepasst werden. Im Mittelpunkt steht danach die Herstellung von Hand oder mit Hilfe von manuellen oder digitalen Werkzeugen: Das sorgt für mehr Rechtsklarheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben. Insgesamt werden die Vermarktungschancen von Produkten verbessert, die nach bewährter Handwerkstradition in den bekannten Regionen hergestellt werden, darunter Schwarzwälder Kuckucksuhren, erzgebirgische Schwibbogen und Solinger Messer.

Auch eventuellem Missbrauch soll ein Riegel vorgeschoben werden: Die wesentlichen Herstellungsschritte für ein bestimmtes Produkt müssen demnach in einem abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden. Das ist wichtig, um zu verhindern, dass geografische Angaben in betrügerischer Weise genutzt und dadurch tatsächlich schützenswerte Handwerksprodukte im Wettbewerb benachteiligt werden. Wir erwarten, dass diese Erfolge im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhalten bleiben.“

Hier gibt es mehr Infos:

https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230227IPR76586/new-eu-mechanism-to-protect-local-craft-and-industrial-products

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