„Vor den Briten und Europa liegt viel Arbeit“

Klarheit für Bürger und Unternehmen – aber wenig Zeit für Umsetzung

„Wenn mit Großbritannien am Freitag erstmals ein Land die europäische Staatengemeinschaft verlässt, herrscht zwar Klarheit für betroffene Bürger und Unternehmen, gleichzeitig müssen beide Seiten den Status ihrer künftigen Beziehung regeln. Der kurze Zeitraum für ein Abkommen bis Ende 2020 ist sehr ambitioniert. Es gilt daher nach vorn zu schauen und bei den Verhandlungen darauf zu achten, dass unsere Standards bei Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechten oder ökologischer Nachhaltigkeit nicht unterlaufen werden“, dies sagte Thüringens Europaabgeordnete Marion Walsmann am Donnerstag in Brüssel. Am Mittwochabend, den 29. Januar hatte das Europäische Parlament mit 621 Stimmen bei 49 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen das Britische Austrittsabkommen gebilligt.

„Der Austritt Großbritanniens ist nicht das Ende unserer Beziehungen. Bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen, beim Klimaschutz oder in Energiefragen wird es auch weiterhin eine enge Kooperation geben, die über bloße Handelsbeziehungen hinausgeht. Als Europäer sollten wir uns aber auch kritisch mit der Entscheidung der Briten auseinandersetzen. Wir müssen die Vorteile der europäischen Zusammenarbeit betonen und eingefahrene Strukturen reformieren“, so Walsmann weiter. Wichtige Impulse verspricht sich Walsmann von der „Konferenz zur Zukunft Europas“, bei der die Bürger bei der Reform der EU mitreden können.

 

Hintergrund:

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden die zweite Phase der Austrittsverhandlungen durch Entschließungen begleiten, in der sie ihre Erwartungen an das Abkommen formulieren. Zudem gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Chefunterhändler der EU-Kommission, Michel Barnier. Am 1. Februar beginnt eine Übergangsfrist, die Ende Dezember 2020 ausläuft. Ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien, das die künftigen Beziehungen regelt, muss vor diesem Zeitpunkt vollständig abgeschlossen sein, wenn es am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Die Übergangszeit kann einmal um ein bis zwei Jahre verlängert werden. Eine Entscheidung darüber müsste der Gemeinsame Ausschuss der EU und des Vereinigten Königreichs bis 1. Juli treffen.