23. Mai – Tag des Grundgesetzes

Einzige Verfassung mit einem Europaartikel

Am 23. Mai wird das Grundgesetz 71. Und am 3. Oktober vor 30 Jahren wurde das frühere Provisorium namens Grundgesetz mit dem Beitritt der neuen Länder zur gesamtdeutschen Verfassung. Die neuen Länder bekamen mit der deutschen Einheit die Mitgliedschaft zur EU quasi auf dem Silbertablett serviert. Die mittelosteuropäischen Staaten mussten erst die EU-Bedingungen erfüllen.

Das Grundgesetz ist die einzige Verfassung auf der Welt mit einem Europaartikel. Vor der deutschen Einheit stand in der Präambel das Wiedervereinigungsgebot. Nach dem Beitritt der ehemaligen DDR über Art. 23 wurde die Präambel neu geschrieben. Sie lautet jetzt:

„Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Ich finde: Der Europaartikel im Grundgesetz ist ein visionäres Postulat, ein Unikat, das es so in keiner anderen Verfassung gibt. Die Integrationsverpflichtung im neuen Art. 23 Grundgesetz hat den Rang eines Staatsziels. Aus diesem verbindlichen Staatsziel „Europa“ ergibt sich für alle deutschen Hoheitsträger von der kommunalen Ebene über die Länder und den Bund  eine Rechtspflicht zur konstruktiven Mitwirkung an der europäischen Integration.

Herzlichen Glückwunsch unserem Grundgesetz zum 71. Und herzlichen Glückwunsch unserem neuen Grundgesetz als gesamtdeutscher Verfassung zum 30. Das Grundgesetz ist die beste, die freiheitlichste und demokratischste Verfassung, die Deutschland je hatte. Seien wir nicht nur am Tag des Grundgesetzes stolz auf unsere Verfassung mit dem Europaartikel.

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Marion Walsmann - Für Thüringens Zukunft in Europa.
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